Angemerkt Nebel, Autobahn, UFO und Fahrerassistenzsystem
Redakteur: Kristin Rinortner
Tesla-Chef Elon Musk ist ein Visionär, auch beim autonomen Fahren ist er ein Vordenker. Beim Tesla-Assistenzsystem für autonomes Fahren kommt zukünftig ein Radarsystem zum Einsatz, das viele Hemmnisse beseitigen und „Goldene Zeiten“ für Hersteller von ADAS-Systemen bringen wird.
Kristin Rinortner, Redakteurin ELEKTRONIKPRAXIS: „Goldene Zeiten kommen für Hersteller von ADAS- Systemen wie Bosch, Continental, Autoliv, Magna und ZF TRW.“
(Bild: Bild: VBM)
In der nächsten Version des Tesla-Assistenzsystems „Autopilot 8.0“, die in einigen Wochen mit tiefgreifenden Änderungen auf den Markt kommen soll, wird ein Radarsystem der zentrale Sensor des Autos. Radar-Daten hätten vielleicht auch den tödlichen Unfall im Mai vermieden, resümiert Musk. Jetzt könnte in dichtem Nebel ein UFO auf der Autobahn landen, es gäbe keine Kollision.
Auch andere Autobauer setzen auf Fahrerassistenzsysteme mit elektronischen „sense and see“-Funktionen. Hierbei geht es schon lange nicht mehr um Einparkassistenten, intelligente Tempomaten, Sicherheitsvorrichtungen, Tote-Winkel-Überwachung, Nachtsichtassistenten und Frontscheibenanzeige. Funktionen zum teilautonomen und autonomen Fahren wie Bremsen, Parken und Lenkung sind Stand der Technik.
Das Marktforschungsunternehmen Semicast prognostiziert einen Umsatz bei Fahrerassistenzsystemen von derzeit (2015) 3 auf 7 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022. Das entspricht einer Wachstumsrate von fast 13 Prozent pro Jahr. Der Gesamtumsatz für Automotive-Controller soll bis 2022 auf etwa 86 Milliarden US-Dollar klettern, entsprechend einer Wachstumsrate von 7 Prozent (2015: 53 Milliarden US-Dollar). Damit zählen Fahrerassistenzsysteme zum am schnellsten wachsenden Bereich bei den Automotive-Mikrocontrollern.
Colin Barden, Chefanalyst von Semicast, erklärt: „Von der Elektronik her sind die notwendigen Grundbausteine für vollständig autonomes Fahren zur Stelle. Teslas Erfahrungen mit der Autopilot-Funktion haben dazu geführt, dass Fahrerassistenzsysteme vorerst eher in der Kategorie Fahrerassistenz als für autonomes Fahren gesetzt bleiben. Sicherheits-, Regulierungs- und rechtliche Fragen, die momentan die Verbreitung von Fahrerassistenzsystemen beschränken, werden in der nächsten Dekade kontinuierlich behoben.“ Wir dürfen gespannt sein.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.