Autonomes Fahren Großbritannien: Handyverbot im Roboterauto

Quelle: spx |

Während das hochautomatisierte Auto selbst fährt, darf der Fahrer sich mit verkehrsfremden Tätigkeiten beschäftigen. In Großbritannien ist aber eine Art der Beschäftigung weiterhin nicht erlaubt.

In Großbritannien darf in Level-3-Fahrzeugen trotz autonomer Fahrfunktion das Handy weiterhin nicht genutzt werden.
In Großbritannien darf in Level-3-Fahrzeugen trotz autonomer Fahrfunktion das Handy weiterhin nicht genutzt werden.
(Bild: Merceds-Benz AG)

TV ja, Handy nein: Das britische Verkehrsministerium hat neue Regeln zum autonomen Fahren vorgelegt, die vor allem die Rechte und Pflichten des Insassen hinterm Steuer betreffen. Demnach soll es in zeitweise selbstfahrenden Pkw künftig möglich sein, über die fest montierten Bord-Displays auch verkehrsfremde Informationen zu konsumieren. Die Nutzung des Handys bleibt aber verboten. Als Grund führt das Ministerium Studien an, die der Smartphone-Nutzung ein besonders hohes Ablenkungspotenzial attestieren. Die Änderung des "Highway Code" - vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung - soll im Laufe des Jahres in Kraft treten.

Die Regelung nimmt die kurz vor Markteinführung stehenden hochautomatisierten Autos in den Blick, sogenannte Level-3-Fahrzeuge. Diese fahren in bestimmten Verkehrssituationen – vor allem auf der Autobahn – vollständig autonom. Der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit in dieser Zeit vom Verkehr abwenden, muss aber im Notfall zum Eingriff bereit bleiben.

Deutschland: Handynutzung nicht explizit geregelt

In Deutschland ist das hochautomatisierte Fahren bereits rechtlich möglich. Ende 2021 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die erste Typgenehmigung für ein entsprechendes Fahrzeug ausgestellt; sie gilt für die Mercedes S-Klasse sowie den Elektro-Ableger EQS. Die Handynutzung auf dem Fahrersitz eines hochautomatisierten Fahrzeugs ist in Deutschland nicht explizit geregelt. Klar ist aber, dass der Mensch sich bereithalten muss, nach Aufforderung das Steuer unverzüglich wieder zu übernehmen.

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