7 Fragen & Antworten: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Fahrverbote
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 22. Februar 2018, ob Fahrverbote auf Grundlage deutschen Rechtes möglich sind. Hintergrund ist die Luftbelastung in mehr als 70 Städten. Was müssen Autofahrer jetzt wissen?
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Am 22. Februar kommt es in Leipzig zu einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. An diesem Tag wollen die Richter final klären, ob in Deutschland grundsätzlich Fahrverbote erlaubt sind.
1. Um was geht es konkret am 22. Februar 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht?
Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung geht es nicht darum, Fahrverbote zu verhängen. Prüfgegenstand des Verfahrens sind die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Das Gericht wird entscheiden, ob Fahrverbote auf Grundlage des geltenden Rechts zulässig sind und ob diese Städte Fahrverbote in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen. Das heißt aber auch, dass sich das Bundesverwaltungsgericht möglicherweise für Fahrverbote ausspricht, die dann von den Städten eingeführt werden können.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin entschieden, dass der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt um Fahrverbote ergänzt werden muss, damit die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid eingehalten werden. Die Landesregierung legte mit Einverständnis der DUH Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, um die bundesweit wichtige Frage höchstrichterlich klären zu lassen.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass Fahrverbote zulässig sind, wird das auch Auswirkungen auf jene Kommunen haben, deren bisherige Maßnahmen ebenfalls nicht geeignet sind, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einzuhalten, und die sich Klagen und Rechtsverfahren der DUH ausgesetzt sehen.
2. Wie geht es weiter? Können Städte dann sofort Fahrverbote ausrufen?
Wenn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht zulässig sind, müssen sie – soweit die Immissionsgrenzwerte nicht bereits mit anderen Maßnahmen eingehalten werden können – als eine Option bei der Luftreinhalteplanung berücksichtigt werden. Das heißt, zunächst müssen die betroffenen Kommunen ihre Luftreinhaltepläne überarbeiten und das Fahrverbot als eine mögliche Maßnahme aufnehmen. Dies kann bis zu einem Jahr dauern. Denn die Kommunen müssen eine Änderung beziehungsweise Fortschreibung des Luftreinhalteplans mit der nächsthöheren Verwaltungsebene abstimmen.
Dies kann die Bezirksregierung sein, in anderen Fällen aber auch das zuständige Landesministerium. Ist dies erfolgt, wird der überarbeitete Luftreinhalteplan im Amtsblatt veröffentlicht, damit wird eine sechswöchige Einspruchsfrist gewährt und erst danach kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Je nachdem, wie gut die Kommunen schon jetzt auf diesen Prozess vorbereitet sind, könnte es auch schneller mit der Umsetzung von Fahrverboten gehen. Aus Sicht des ACE wäre dabei eine Bürgerbeteiligung wünschenswert.
3. Wer verhängt Fahrverbote und für welche Bereiche?
Die Kommunen verhängen die Fahrverbote. Jede Kommune wird für sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit entscheiden, ob und in welchem Umfang (zeitlich, flächenmäßig) sie Fahrverbote verhängt. Die Einfahrtsregelungen wären von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Die jeweilige Kommune muss zudem sicherstellen, dass betroffene Fahrzeuge erkannt werden. Dies wäre exemplarisch mit der blauen Plakette möglich. Autos und Fahrzeuge, die keine blaue Plakette aufweisen, dürfen nicht in die Zonen mit Fahrverboten einfahren.
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