Bericht der Ethik-Kommission 20 Ethik-Leitlinien für das autonome Fahren
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzte Ethik-Kommission hat am Dienstag erstmals Regeln für zukünftige autonome Fahrzeuge vorgelegt. Diese müssen demnach so programmiert sein, dass Gefahrensituationen am besten gar nicht entstehen.
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Die 14-köpfige Ethik-Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio hat in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht 20 Grundregeln für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge veröffentlicht. Als wesentlicher Eckpfeiler wurde festgehalten, dass das automatisierte und vernetzte Fahren erst dann ethisch geboten ist, wenn die eingesetzten Systeme eine positive Risikobilanz gegenüber menschlichen Fahrern aufweisen, sprich weniger gefährlich sind.
Der Vorsitzende der Kommission, Professor Udo Di Fabio, bekräftigte: „Die Ethik-Kommission hat für Politik und Gesetzgebung erste Leitlinien entwickelt, die eine Zulassung automatisierter Fahrsysteme erlauben, allerdings im Hinblick auf Sicherheit, menschliche Würde, persönliche Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen stellen.“
Die Ethik-Kommission habe dabei „absolute Pionierarbeit“ geleistet, befand Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Die weltweit ersten ethischen Leitlinien würden Deutschland zu einem „Vorreiter für die Mobilität 4.0“ machen.
Die 20 Ethik-Regeln für das autonome Fahren im Detail
Nachfolgend finden Sie in zusammengefasster Form die 20 festgelegten Regeln der Ethik-Kommission.
1. Teil- und vollautomatisierte Verkehrssysteme dienen zuerst der Verbesserung der Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr. Erst im weiteren Verlauf sollen Aspekte wie die Steigerung von Mobilitätschancen in die Gewichtung fallen.
2. Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen. Ziel ist die Verringerung von Schäden bis hin zur vollständigen Vermeidung.
3. Die Gewährleistungsverantwortung für die Einführung und Zulassung automatisierter und vernetzter Systeme im öffentlichen Verkehrsraum obliegt der öffentlichen Hand. Fahrsysteme bedürfen deshalb der behördlichen Zulassung und Kontrolle.
4. Die eigenverantwortliche Entscheidung des Menschen ist Ausdruck einer Gesellschaft, in der der einzelne Mensch mit seinem Entfaltungsanspruch und seiner Schutzbedürftigkeit im Zentrum steht. In einer freien Gesellschaft erfolgt die gesetzliche Gestaltung von Technik so, dass ein Maximum persönlicher Entscheidungsfreiheit in einer allgemeinen Entfaltungsordnung mit der Freiheit anderer und ihrer Sicherheit zum Ausgleich gelangt.
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